Bestrafungen am Pranger

Eine zwölftel Stunde am Pranger gibt es

  • Wenn man bei den Weibern und Recken ohne Erlaubnis unter den Rock langt
  • Wenn man unerlaubten Gebrauch macht von Schwertern, Kampfäxten und anderen Waffen 

Eine viertel Stunde am Pranger gibt es

  • Wenn Hunde, Schweine und Drachen nicht an der Leine geführt werden
  • Wenn Drachen ohne feuerfesten Maulkorb mitgeführt werden
  • Wenn Tierkacke liegen gelassen wird
  • Wenn das Anpinkeln von Weibern, Recken, Zelten und anderem Gedöns durch mitgeführte Tiere zugelassen wird
  • Wenn das Kämpfen zwischen Hunden, Schweinen und Drachen zugelassen wird

Eine halbe Stunde am Pranger gibt es

  • Wenn man Geschäfte wie pinkeln, kacken oder kotzen ausserhalb der Stallungen vollbringt
  • Wenn man das Schlachten von Tieren auf dem Gelände vollbringt
  • Wenn man Glaszeugs, Rauchzeugs oder anderen Unrat auf den Boden wirft
  • Wenn man unerlaubt herum randaliert und die Befehle des Büttels ignoriert.